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Leben in Deutschland

Die meisten luxemburgischen Studierenden studieren in unserem Nachbarland Deutschland. Egal, ob du nah an der luxemburgischen Grenze oder weiter entfernt studieren möchtest, diese Informationen können während deines Studiums in Deutschland sehr nützlich sein!

Feinstaubplakette

Um die Luftqualität zu verbessern, führen immer mehr Städte in Deutschland Umweltplaketten ein. In Deutschland handelt es sich dabei um die sogenannte „Feinstaubplakette“. Diese kann man bei jedem TÜV für 5–20 € erwerben oder beim ACL bestellen (15 €, bzw. 7,5 € für Mitglieder). Beim TÜV wird die Plakette direkt vor Ort ausgestellt, beim ACL kann es bis zu zehn Werktage dauern, bis man sie erhält.

Je nach Schadstoffklasse des Autos bekommt man eine grüne, gelbe oder rote Plakette, mit der man dann in die entsprechenden Städte einfahren darf. Welche Plakette benötigt wird und welche Städte unter diese Umweltregelung fallen, findest du auf der Website:

Du kannst dich auch beim ACL über die verschiedenen Plaketten informieren und sie dort direkt bestellen.

ACL Bertrange

54, route de Longwy

L-8080 Bertrange

Tel.: +352 45 00 45-1

www.acl.lu

ACL Ingeldorf

34, route d’Ettelbruck

L-9160 Ingeldorf

Tel.: +352 45 00 45-2

www.acl.lu

KFZ

Immer wieder werden Studierende, die ein Auto mit luxemburgischem Kennzeichen in Deutschland fahren, angehalten und des Steuerhinterziehens beschuldigt. Dies ist jedoch nicht der Fall, da sie ihre Steuern in Luxemburg zahlen. Außerdem sind Studierende, die sich ausschließlich zum Studium in Deutschland aufhalten und an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben sind, von der KFZ-Steuer befreit und müssen diese dort nicht bezahlen.

Falls du einen Brief von der Polizei oder dem Hauptzollamt erhältst, in dem dir Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, kannst du folgende Schritte unternehmen:

1. Schritt:

Auf den Brief von der Polizei und/oder dem Hauptzollamt antworten. Auf unserer Website findest du die Vorlage für den Brief, die du nur noch mit deinen persönlichen Daten ausfüllen musst:

An diesen Brief musst du dann noch folgende Dokumente anhängen:

  • Eine Wohnsitzbescheinigung aus Luxemburg (Certificat de résidence)

  • Eine Kopie des Fahrzeugausweises (große Karte)

  • Eine Kopie der Versicherung

  • Eine Kopie der Steuerplakette (Vignette fiscale)

  • Deine Anmeldebescheinigung der Universität

Alles zusammen (wenn möglich persönlich) bei der Polizei bzw. beim Hauptzollamt abgeben.

Wenn du weitere Fragen hast oder es zu Problemen kommen sollte, kannst du dich per E-Mail über die Adresse contact@acel.lu bei uns melden.

Rundfunkbeitrag

In Deutschland gibt es den sogenannten Rundfunkbeitrag. Diese Kosten setzen sich sowohl aus Radio- als auch Fernsehgebühren zusammen. Man muss diesen Beitrag auch bezahlen, wenn man zu Hause weder Fernsehen noch Radio besitzt. Die Kosten liegen aktuell bei 18,36 Euro pro Monat, können aber jederzeit von der deutschen Regierung nach unten oder oben angepasst werden. Sobald du dich in deiner Studiestadt angemeldet hast, erhältst du einen Brief, in dem steht, wie du den Rundfunkbeitrag bezahlen musst. Du musst also keine zusätzlichen Schritte unternehmen.

Eine Befreiung ist momentan nur für Studierende möglich, die ein soziales Stipendium (Bourse Sociale) erhalten. In diesem Fall kannst du wie folgt vorgehen:

  1. Zuerst benötigst du den „Nachweis zum Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht für Studierende aus dem Großherzogtum Luxemburg“. Das Ministerium für Hochschulen legt dieses Dokument direkt bei dem Schreiben bei, das dein Stipendium bestätigt. Falls das nicht der Fall ist, kannst du das Dokument per E-Mail an aidefi@mesr.etat.luanfordern. In der E-Mail müssen folgende Angaben enthalten sein: dein Name, deine interne Referenz oder Matrikelnummer und für welches Jahr das Zertifikat ausgestellt werden soll.
  2. Gehe auf die Website des Rundfunkbeitrags: www.rundfunkbeitrag.de/index_ger.html.
  3. Klicke dort auf „Kontaktformular“ und dann auf „eine Frage zu meinem Beitragskonto stellen“ (nicht auf „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“).
  4. Fülle deine persönlichen Daten aus und vergiss die Beitragsnummer nicht.
  5. Im Feld „Ihre Nachricht“ gib an, dass es sich bei deiner Anfrage um einen „Antrag auf Befreiung aufgrund eines besonderen Härtefalls“ handelt und erkläre kurz, dass du in Luxemburg ein Sozialstipendium erhältst und die nötigen Dokumente für die Befreiung zugesendet bekommst.
  6. Im Feld „Datei anhängen“ lade das gescannte Formular des Hochschulministeriums hoch und schicke die Anfrage ab.

Verpflichtender Hauptwohnsitz

Laut dem deutschen Gesetz bist du als Student verpflichtet, deinen „Erstwohnsitz“ in deiner Studentenstadt anzumelden, wenn du dort eine Wohnung hast. Du musst jedoch daran denken, dass du dich nicht in Luxemburg abmelden darfst, da du sonst dein Recht auf Krankenversicherung verlierst. Du hast also ab diesem Zeitpunkt zwei Hauptwohnsitze, was gesetzlich kein Problem darstellt. Eventuell erhältst du nach der Anmeldung Post vom Beitragsservice für den Rundfunkbeitrag. Von dieser Gebühr kannst du dich jedoch befreien lassen, wenn du das Sozialstipendium erhältst (weitere Informationen dazu findest du unter dem Punkt „Rundfunkbeitrag“).

Warmmiete/Kaltmiete

Wer in Deutschland eine Wohnung mietet, wird zwangsläufig mit den Begriffen „Kaltmiete“ und „Warmmiete“ konfrontiert. Das ist generell ein Vorteil für Studierende und den Staat, da die Infrastrukturen für Fahrräder in deutschen Städten meist gut ausgebaut sind.

Kaltmiete

Dieser Betrag setzt sich nur aus den Kosten zusammen, die man an die Vermieterin oder den Vermieter für die Wohnung zahlen muss, und hängt sowohl von der Größe der Wohnung als auch vom Quadratmeterpreis ab.

Dieser Betrag setzt sich aus der „Kaltmiete“ und den Nebenkosten zusammen. Zu den Nebenkosten zählen Wasser, Heizung, Versicherungen, Gebühren für die Müllentsorgung sowie mögliche Kosten für das Reinigungspersonal, das die gemeinschaftlichen Bereiche im Wohnhaus säubert (Treppenhaus, Aufzug etc.). Oft ist es so, dass man sich selbst um Strom, Internet und Telefon kümmern muss. Diese Kosten sind also nicht in der „Warmmiete“ enthalten. Da dies von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann, empfehlen wir, vor der Unterzeichnung des Vertrags bei der Vermieterin oder dem Vermieter nachzufragen, was in der „Warmmiete“ enthalten ist.

Befreiung von der Krankenversicherung

Oft verlangen die Universitäten eine Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse. Das musst du als luxemburgische Studierende jedoch nicht machen, da du über die europäische Krankenversicherungskarte („Carte européenne d’assurance maladie“) europaweit versichert bist. Du musst dir lediglich von einer deutschen Krankenkasse bescheinigen lassen, dass du in Luxemburg versichert bist. Dafür gehst du mit deiner Krankenversicherungskarte einfach zu einer Filiale einer deutschen Krankenkasse (zum Beispiel AOK) und fragst nach einem Zettel, der bestätigt, dass du befreit bist. Bei den meisten Universitäten gibt es solche Filialen in der Nähe, alternativ kannst du auch kurz über die Grenze fahren (z. B. nach Trier), falls du noch in Luxemburg bist. Diesen Zettel kannst du dann bei der Universität einreichen.

Wenn du einen Studentenjob annimmst, kann es sein, dass dein Arbeitgeber eine deutsche Krankenversicherung nachweisen möchte. Als luxemburgische Studierende brauchst du jedoch keine deutsche Krankenversicherung, solange du mit deinem Minijob weniger als 556 Euro im Monat verdienst. Verdient du mehr, musst du eine Krankenversicherung in Deutschland haben, um angestellt werden zu können.

Deutsches Bankkonto

Bei verschiedenen Telefon- und Internetanbietern kann man Rechnungen oft nur mit einem deutschen Konto bezahlen. Auch Miete und andere Gebühren lassen sich häufig nur über ein deutsches Konto begleichen, und in den meisten Fällen wird der Betrag automatisch vom Konto abgebucht.

Wir empfehlen dir daher, bei einer deutschen Bank ein Konto zu eröffnen. Dafür musst du deine Anmeldebescheinigung mit zur Bank bringen. Wichtig ist, dass immer genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist, damit die Rechnungen jeden Monat problemlos abgebucht werden können.

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