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Leben in der Schweiz

Die Schweiz ist für viele Luxemburger:innen ein beliebtes Studienland. Auch hier haben wir dir die wichtigsten Informationen zusammengestellt, mit denen dein Alltag leichter wird.

Autobahnvignette

Um in der Schweiz auf der Autobahn oder den Nationalstraßen fahren zu dürfen, benötigt man eine Vignette. Diese Vignette kostet 40 Schweizer Franken (CHF) (38,90 Euro) und kann an der Grenze oder beim ACL gekauft werden. Sie ist für das gesamte laufende Jahr und bis zum 31. Januar des folgenden Jahres gültig.

Weitere Informationen zur Vignette findest du unter:

Du kannst dich auch beim ACL über die Schweizer Vignette informieren und diese dort direkt kaufen.

ACL Bertrange

54, route de Longwy

L-8080 Bertrange

Tel.: +352 45 00 45-1

www.acl.lu

ACL Ingeldorf

34, route d’Ettelbruck

L-9160 Ingeldorf

Tel.: +352 45 00 45-2

www.acl.lu

Zoll

Wenn man mit dem Auto in die Schweiz ein- oder ausreisen möchte, muss man beim Transport von Lebensmitteln, Tieren und Pflanzen verschiedene Vorschriften beachten.

Mit einigen Ausnahmen können alle Lebensmittel eingeführt werden, die nicht als tierische Produkte eingestuft sind. Dabei ist lediglich die Warenwertgrenze von 150 Schweizer Franken zu beachten.

Lebensmittel

Für folgende Produkte darf man nur eine bestimmte Menge in die Schweiz einführen. Hat man eine größere Menge dabei, muss man Zollgebühren bezahlen.
Eine ganz einfache Methode, die Waren korrekt zu verzollen, ist über die App (www.quickzoll.ch). Bevor man in die Schweiz einreist, gibt man die Menge aller Waren an, die man zu verzollen hat. Die App berechnet dann, wie viel man noch bezahlen muss. Dabei werden die erlaubten Mengen sowie die Anzahl der mitreisenden Personen berücksichtigt. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Waren direkt an der Grenze selbst anzumelden.

Pflanzen

Verschiedene Pflanzen darf man nicht in die Schweiz mitnehmen. Eine Übersicht findest du unter folgendem Link:

Hunde, Katzen und Frettchen dürfen in die Schweiz mitgenommen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Das Tier benötigt einen offiziellen Impfpass.

  • Das Tier muss einen Chip oder eine gültige Tätowierung haben.

  • Das Tier muss gegen Tollwut geimpft sein (die Impfung muss mindestens 30 Tage alt sein und darf nicht älter als ein Jahr sein).

Wenn du zum ersten Mal in die Schweiz ziehst, darfst du theoretisch das mit über die Grenze nehmen, was dir bereits gehört und was du in der Schweiz zum Wohnen benötigst. In der Regel muss alles, was weniger als ein Jahr alt ist, verzollt werden.

Zollkontrollen finden bei der Einreise mit Auto, Zug, Bus oder Flugzeug statt. Es ist auch möglich, dass man innerhalb der Schweiz selbst angehalten und kontrolliert wird.

Auto in der Schweiz

Sobald man einen Wohnsitz in der Schweiz hat (entscheidend ist das Datum des Ausländerausweises), darf man noch ein Jahr lang mit seinem luxemburgischen Führerschein in der Schweiz fahren. Nach einem Jahr ist der Führerschein in der Schweiz nicht mehr gültig. Dann hat man zwei Möglichkeiten:

1) Bewilligung zum Benutzen eines unverzollten Fahrzeuges (Zollbewilligung 15.30)

Dies muss man beim Zoll beantragen, und in der Regel wird es genehmigt, wenn man angibt, dass man mindestens zweimal im Monat nach Luxemburg zurückfährt. Dafür benötigt man folgende Unterlagen:

  • Reisepass/Personalausweis

  • Fahrzeugpapiere (Fahrzeugausweis)

  • Das Auto muss auf einen selbst zugelassen sein (nicht auf die Eltern oder andere Familienmitglieder)

  • Schulbescheinigung (Certificat de scolarité)

  • Ausländerausweis

  • Wohnsitzbescheinigung aus Luxemburg (Certificat de résidence)

  • 25 CHF

  • Mietvertrag der Wohnung in der Schweiz

Ist dies erledigt, darf man in der Schweiz nur noch mit dem eigenen Auto fahren, und sonst niemand darf dieses Auto benutzen. Allerdings benötigt man dann eine Genehmigung, um mit seinem luxemburgischen Führerschein in der Schweiz fahren zu dürfen. Dieser Antrag wird vom Zollamt an das Strassenverkehrsamt weitergeleitet, das einem die entsprechenden Papiere zuschickt. Dort muss man noch einmal 120 CHF bezahlen. Die Autorisierung wird nach Hause geschickt und muss jederzeit mitgeführt werden.

Man kann seinen luxemburgischen Führerschein in einen Schweizer Führerschein umschreiben lassen. Je nach Kanton kann dies noch bis zu fünf Jahre nach der Ankunft in der Schweiz erfolgen.

Dafür muss man:

  • Einen Sehtest bei einem Augenarzt/Optiker in der Schweiz machen

  • Ein Formular ausfüllen

  • Den Führerschein beim Strassenverkehrsamt abgeben

Die Kosten dafür betragen etwa 120 CHF. Anschließend wird der Schweizer Führerschein nach Hause geschickt. Der luxemburgische Führerschein wird an Luxemburg zurückgeschickt.

Weitere Informationen zum Umschreiben des Führerscheins findet man auf der Website des Strassenverkehrsamts unter dem Thema „Führerausweis“.

Es ist möglich, dass man zusätzlich Fahrsicherheitstrainings absolvieren muss (ähnlich wie in Colmar-Berg). Wenn man seinen Führerschein am Tag der Ankunft bereits länger als ein Jahr besitzt, ist kein Fahrsicherheitstraining erforderlich, ansonsten muss man eines machen. Dies ist unabhängig davon, wie lange man schon in der Schweiz lebt oder wie lange man bereits den luxemburgischen Führerschein besitzt, wenn man ihn umschreiben lässt. Der Kurs kostet zwischen 300 und 400 CHF. Wichtig ist, dass man mit einem Schweizer Führerschein in der Schweiz nur noch mit Autos fahren darf, die in der Schweiz immatrikuliert sind (wenn beispielsweise die Eltern mit einem in Luxemburg zugelassenen Auto zu Besuch kommen, darf man damit nicht fahren).

Um sein Auto in der Schweiz zuzulassen, muss man es importieren und dafür eine Mehrwertsteuer von 7,7 % auf den Kaufpreis oder den aktuellen Marktwert bezahlen. In der Schweiz versteht man hier keinen Spaß. Wenn man nach einem Jahr noch mit dem luxemburgischen Führerschein in der Schweiz fährt, gilt dies rechtlich, als hätte man keinen Führerschein. Außerdem droht eine hohe Geldstrafe, wenn man nicht mit dem korrekt zugelassenen Auto unterwegs ist und erwischt wird.

Öffentlicher Transport

Das Schweizer Zugnetz ist extrem effizient, sodass man viele Orte bequem mit dem Zug erreichen kann. Allerdings sind die Zugtickets relativ teuer, daher empfehlen wir, den sogenannten „Halbtax“-Pass zu erwerben. Dieser kostet 120 CHF für Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren und 190 CHF für Personen über 25 Jahre (Stand April 2025) und erlaubt, alle Zugtickets zum halben Preis zu kaufen.

Eine Alternative ist das „GA Night“, das 99 CHF pro Jahr kostet und es ermöglicht, zwischen 19:00 und 5:00 Uhr ohne weiteres Ticket den Zug zu nutzen. Dies gilt jedoch nur für Jugendliche unter 25 Jahren.

Permis de séjour/Ausländerausweis

Alle ausländischen Studierenden müssen einen Aufenthaltstitel (B-Ausweis) besitzen. Dieser kostet 65 CHF.

Um einen solchen Aufenthaltstitel zu erhalten, muss man sich beim zuständigen „Service de la population“ des Wohnorts anmelden und folgende Unterlagen mitbringen:

  • Schulbescheinigung (Certificat de scolarité)

  • Passfoto

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

  • Bestätigung der Eltern, dass sie das Studium finanzieren

Schweizer Franken (CHF)

In der Schweiz wird mit Schweizer Franken (CHF) bezahlt. Diese Währung kannst du ganz einfach bei jeder luxemburgischen Bank besorgen. Dabei solltest du daran denken, das Geld 2–3 Tage im Voraus zu bestellen, um sicherzugehen, dass du es rechtzeitig erhältst.

Alternativ kann man in der Schweiz auch mit der luxemburgischen Bankkarte Bargeld abheben oder mit Visa- oder Bankkarten in Geschäften bezahlen. Wenn du in einem Geschäft mit Karte bezahlst, ist es am besten, in Schweizer Franken zu zahlen (dies kannst du am Kartenlesegerät auswählen).

Weitere Informationen zum aktuellen Wechselkurs findest du unter:

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