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Leben in Österreich

Obwohl Österreich nicht direkt um die Ecke liegt, finden viele luxemburgische Studierende den Weg dorthin. Die Informationen, die du unbedingt wissen musst, wenn du in Österreich studierst, findest du hier!

Autobahnvignette

In Österreich ist man verpflichtet, eine Vignette zu kaufen, um die österreichischen Autobahnen benutzen zu dürfen. Es gibt drei verschiedene Vignettenarten:

  • Eine Tagesvignette: 9,30 €; 3,70 € für Motorräder (nur digital)

  • Eine 10-Tages-Vignette: 12,40 €; 4,90 € für Motorräder

  • Eine 2-Monats-Vignette: 31,10 €; 12,40 € für Motorräder

  • Eine Jahresvignette: 103,80 €; 41,50 € für Motorräder

Beim Kauf einer Jahresvignette ist zu beachten, dass diese immer ab dem 1. Januar des aktuellen Jahres gültig ist. Wird die Jahresvignette also erst im September gekauft, gilt sie nur bis zum 31. Dezember, und ab dem 1. Januar des Folgejahres muss eine neue Vignette gekauft werden. Die Jahresvignette läuft also nicht ab Kaufdatum ein Jahr, sondern nur bis zum Beginn des neuen Jahres.

Die Vignetten für zwei Monate und ein Jahr sind beim Online-Kauf bereits nach 18 Tagen gültig. Die Vignetten für 1 und 10 Tage können online auch mit direkter Gültigkeit erworben werden.

Die verschiedenen Vignetten erhält man an der Grenze oder beim ACL.

ACL Bertrange

54, route de Longwy

L-8080 Bertrange

Tel.: +352 45 00 45-1

www.acl.lu

ACL Ingeldorf

34, route d’Ettelbruck

L-9160 Ingeldorf

Tel.: +352 45 00 45-2

www.acl.lu

Die Vignette kann man auch online kaufen unter: shop.asfinag.at oder in der ASFINAG App.

ORF-Beitrag

In Österreich gibt es den sogenannten „ORF-Beitrag“. Diese Kosten setzen sich aus Radio- und Fernsehtaxen zusammen. Aktuell ist man von diesem Beitrag befreit, wenn man seine Wohnung in Österreich als Nebenwohnsitz angemeldet hat.

Hat man seine Wohnung als Hauptwohnsitz angemeldet, sind nur die österreichischen Studierenden, die ein Stipendium in Österreich erhalten, von diesem Beitrag befreit. Das bedeutet, dass nicht-österreichische Studierende verpflichtet sind, diesen Beitrag zu zahlen.

Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des Monats, ab dem man angemeldet ist. Dabei ist es egal, ob man ein Radio oder einen Fernseher besitzt. Bei Fragen kann man sich jederzeit per E-Mail an contact@acel.lu wenden.

KFZ

Es kann vorkommen, dass luxemburgische Studierende in Österreich von der Polizei angehalten werden oder einen Brief erhalten, in dem behauptet wird, sie müssten ihr Auto im Land ihres Studiums anmelden.

Das ist jedoch nicht der Fall, da sie ihre Steuern in Luxemburg zahlen. Außerdem sind Studierende, die sich ausschließlich zum Studium in Österreich aufhalten und an einer Universität oder Hochschule eingeschrieben sind, von der KFZ-Steuer befreit und müssen diese dort nicht zahlen.

Falls du einen Brief von der Polizei oder dem Hauptzollamt erhältst, in dem dir Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, kannst du folgende Schritte unternehmen:

1. Schritt:

Auf den Brief von der Polizei und/oder dem Hauptzollamt antworten. Auf unserer Website findest du die Vorlage für den Brief, die du nur noch mit deinen persönlichen Daten ausfüllen musst.

An diesen Brief musst du dann noch folgende Dokumente anhängen:

  • Eine Wohnsitzbescheinigung aus Luxemburg (Certificat de résidence)

  • Eine Kopie des Fahrzeugausweises (große Karte)

  • Eine Kopie der Versicherung

  • Eine Kopie der Steuerplakette (Vignette fiscale)

  • Deine Anmeldebescheinigung der Universität

Alles zusammen (wenn möglich persönlich) bei der Polizei bzw. beim Hauptzollamt abgeben.

Wenn du weitere Fragen hast oder es zu Problemen kommen sollte, kannst du dich per E-Mail über die Adresse contact@acel.lu bei uns melden.

Meldepflicht

Laut Gesetz besteht in Österreich eine Meldepflicht. Wenn du länger als drei Monate in Österreich wohnst, musst du dich beim Gemeindeamt oder beim Bezirksamt (für Wien) anmelden. Dies muss innerhalb von drei Tagen geschehen, nachdem du in deine Wohnung eingezogen bist. Dafür benötigst du deinen Personalausweis und das ausgefüllte Anmeldeformular, das du unter folgendem Link findest:

Zusätzlich benötigt man bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten eine „Anmeldebescheinigung“, die als Nachweis für das Aufenthaltsrecht in Österreich dient. Dieses Dokument muss innerhalb der ersten vier Monate bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Weitere Informationen zu diesem Verfahren findest du unter folgendem Link:

Auf dieser Website findest du auch weitere Informationen zur Anmeldung in Österreich:

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